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LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2005 - 6 Ta 81/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an das Beschleunigungsgebot im Kündigungsschutzverfahren
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 148; ArbGG § 9 Abs. 1
Aussetzung des Leistungsverfahrens bei Vorgreiflichkeit des Kündigungsschutzverfahrens - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 30.03.2005 - 6 Ca 63/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2005 - 6 Ta 81/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2005 - 6 Sa 1064/04
Außerordentliche Änderungskündigung - unkündbarer Arbeitnehmer - Wegfall des …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2005 - 6 Ta 81/05
Das Urteil des Arbeitsgerichtes ist durch die Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes (6 Sa 1064/04) bestätigt worden, wobei die Berufungskammer die Revision für die Beklagtenseite an das Bundesarbeitsgericht zugelassen hat.Das Arbeitsgericht ist ausgehend von § 148 ZPO zu Recht davon ausgegangen, dass zwischen dem vorliegenden Zahlungsprozess und dem Änderungskündigungsschutzverfahren (6 Sa 1064/04) die Entscheidung im Änderungskündigungsschutzverfahren vorgreiflich für den Leistungsantrag deshalb ist, weil der Klägerin nur dann der geltend gemachte Leistungsanspruch zustehen kann, wenn die Änderungskündigung nicht wirksam ist.