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   LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2005 - 6 Ta 81/05   

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https://dejure.org/2005,11552
LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2005 - 6 Ta 81/05 (https://dejure.org/2005,11552)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.06.2005 - 6 Ta 81/05 (https://dejure.org/2005,11552)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Juni 2005 - 6 Ta 81/05 (https://dejure.org/2005,11552)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Beschleunigungsgebot im Kündigungsschutzverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 148; ; ArbGG § 9; ; ArbGG § 9 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 148; ArbGG § 9 Abs. 1
    Aussetzung des Leistungsverfahrens bei Vorgreiflichkeit des Kündigungsschutzverfahrens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2005 - 6 Sa 1064/04

    Außerordentliche Änderungskündigung - unkündbarer Arbeitnehmer - Wegfall des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2005 - 6 Ta 81/05
    Das Urteil des Arbeitsgerichtes ist durch die Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes (6 Sa 1064/04) bestätigt worden, wobei die Berufungskammer die Revision für die Beklagtenseite an das Bundesarbeitsgericht zugelassen hat.

    Das Arbeitsgericht ist ausgehend von § 148 ZPO zu Recht davon ausgegangen, dass zwischen dem vorliegenden Zahlungsprozess und dem Änderungskündigungsschutzverfahren (6 Sa 1064/04) die Entscheidung im Änderungskündigungsschutzverfahren vorgreiflich für den Leistungsantrag deshalb ist, weil der Klägerin nur dann der geltend gemachte Leistungsanspruch zustehen kann, wenn die Änderungskündigung nicht wirksam ist.

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